04.02.01.15 (Baden-Württemberg) Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)
- Laufende Nr
- 151
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.15
- ORGEINHEIT
- Systemorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 12
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Entwickeln anwenderspezifischer Software
Lösungen für anwenderspezifische Problemstellungen entwickeln. Einflussgrößen und Datenstruktur definieren. Hieraus Softwarearchitektur, Steuerung und Logik der Module ableiten. Realisieren anwenderspezifischer Software über den gesamten Bereich der IT-Technologie zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher / technischer / organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftware, Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums. Erfassen und Analysieren des Kundenproblems. Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Erstellen des IT-Pflichtenheftes, z.B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten. Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen der betrieblichen Anforderungen (Tabellen, Layout, Auswertungen, Schnittstellen zu Fremdsystemen) ggf. unter Berücksichtigung verknüpfter Funktionen und bestehender
Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem. Dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen.
Einführen und Pflegen anwenderspezifischer Software
Test der erstellten Software unter Anwenderbedingungen. Übergabe der Software zur Abnahme durch den Kunden. Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen und Pflege der Programmdokumentation. Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmelementen und Umsetzen in Releasewechsel. Fehler-/Störungsbehebung durchführen. Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern.
Beraten und Schulen der Fachbereiche
Beraten der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Software im laufenden Betrieb. Information und Schulung von Anwendern.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Das Entwickeln, Testen, Einführen und Pflegen von anwenderspezifischer Software erfordert in der Regel ein Wissen und Können, das üblicherweise durch eine Ausbildung als staatlich geprüfte/-r Techniker/-in erworben wird. | B4 | 19 |
| E Erfahrung Die Kenntnisse spezifischer Softwaretools und Entwicklungsumgebungen, die Analyse der Kundenprobleme, die Beratung hinsichtlich technologischer Lösungen und die Entwicklung von anwenderspezifischer Software unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern eine 2- bis 3-jährige Erfahrung. | E3 | 5 |
| D Denken Die Lösung anwendungsspezifischer Problemstellungen sowie die Entwicklung und Realisierung anwenderspezifischer Software unter Berücksichtigung verknüpfter Funktionen und bestehender Abhängigkeiten sowie technischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern die Kombination bekannter Lösungsmuster. | D4 | 8 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Festlegung der Softwarearchitektur, der Steuerung und Logik der Module, die Anpassung und Weiterentwicklung der Software sowie die Beratung der Kunden erfordern Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. | H4 | 7 |
| K Kommunikation Die Erfassung der Kundenanforderungen sowie die Beratung und Abstimmung mit Anwendern und betrieblichen Schnittstellen erfolgt unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. | K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung | Keine | |
| Summe Punkte | - | - 44 |