Aufgaben Datenbank

04.02.01.15 (Baden-Württemberg) Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)

Laufende Nr
151
SYS_1
04
SYS_2
04.02
SYS_3
04.02.01
SYS_4
04.02.01.15
ORGEINHEIT
Systemorientierte Informationsverarbeitung
UNB
Informationsverarbeitung und Organisation
AUFGFAM
Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
ERAAA
Entwickeln und Einführen von Software (Softwareentwickler/-in 1)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
12
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Entwickeln anwenderspezifischer Software

Lösungen für anwenderspezifische Problemstellungen entwickeln. Einflussgrößen und Datenstruktur definieren. Hieraus Softwarearchitektur, Steuerung und Logik der Module ableiten. Realisieren anwenderspezifischer Software über den gesamten Bereich der IT-Technologie zur Bewältigung/Lösung betriebswirtschaftlicher / technischer / organisatorischer Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftware, Softwaretools und Programmbibliotheken im Rahmen des vorgegebenen Leistungsspektrums. Erfassen und Analysieren des Kundenproblems. Beraten hinsichtlich technologischer Lösungen und Festlegen des Leistungsspektrums mit Auftraggebern. Erstellen des IT-Pflichtenheftes, z.B. Art und Zahl geplanter Module, Maskenlayout, Aufgabenvarianten. Zwischenergebnisse erläutern und mit Auftraggebern und Anwendern abstimmen. Umsetzen der betrieblichen Anforderungen (Tabellen, Layout, Auswertungen, Schnittstellen zu Fremdsystemen) ggf. unter Berücksichtigung verknüpfter Funktionen und bestehender

Abhängigkeiten zu anderen Programmsystemen oder bei Einbindung in ein Gesamtsystem. Dabei auch wirtschaftliche und ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen.

Einführen und Pflegen anwenderspezifischer Software

Test der erstellten Software unter Anwenderbedingungen. Übergabe der Software zur Abnahme durch den Kunden. Bei Bedarf Anpassungen vornehmen und zum produktiven Einsatz installieren. Erstellen und Pflege der Programmdokumentation. Kundenspezifisches Weiterentwickeln von Programmelementen und Umsetzen in Releasewechsel. Fehler-/Störungsbehebung durchführen. Anpassen von Benutzer-/Organisationshandbüchern.

Beraten und Schulen der Fachbereiche

Beraten der Fachbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit und optimaler Nutzung der Software im laufenden Betrieb. Information und Schulung von Anwendern.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
--
B Ausbildung
Das Entwickeln, Testen, Einführen und Pflegen von anwenderspezifischer Software erfordert in der Regel ein Wissen und Können, das üblicherweise durch eine Ausbildung als staatlich geprüfte/-r Techniker/-in erworben wird.
B419
E Erfahrung
Die Kenntnisse spezifischer Softwaretools und Entwicklungsumgebungen, die Analyse der Kundenprobleme, die Beratung hinsichtlich technologischer Lösungen und die Entwicklung von anwenderspezifischer Software unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern eine 2- bis 3-jährige Erfahrung.
E35
D Denken
Die Lösung anwendungsspezifischer Problemstellungen sowie die Entwicklung und Realisierung anwenderspezifischer Software unter Berücksichtigung verknüpfter Funktionen und bestehender Abhängigkeiten sowie technischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte erfordern die Kombination bekannter Lösungsmuster.
D48
H Handlungsspielraum / Verantwortung
Die Festlegung der Softwarearchitektur, der Steuerung und Logik der Module, die Anpassung und Weiterentwicklung der Software sowie die Beratung der Kunden erfordern Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe.
H47
K Kommunikation
Die Erfassung der Kundenanforderungen sowie die Beratung und Abstimmung mit Anwendern und betrieblichen Schnittstellen erfolgt unter jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen.
K35
F MitarbeiterführungKeine
Summe Punkte--
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